Grabbeigaben auf den alten Rasengräbern
Seit etwa einem Jahr gibt es auf unserem Friedhof eine neue Form der pflegeleichten Rasenreihengräber für Erdbestattungen. Der Kirchenvorstand hat diese neue Form entwickelt, um dem Bedürfnis vieler Angehöriger entgegen zu kommen, Grabstätten mit Blumenschalen, Kerzen oder Figuren zu schmücken. Bei den neuen Rasengräbern gibt es einen bepflanzten Grünstreifen am Kopfende der Gräber, in den die Grabbeigaben platziert werden können. Viele Dungelbecker haben uns rückgemeldet, dass ihnen diese neue Form gut gefällt.
Bei der alten Form der pflegeleichten Rasenreihengräber (Gräberfeld zwischen Kapelle und Ehrenmal) gilt demgegenüber nach wie vor die Bestimmung der Friedhofsordnung, dass die Gräber nicht mit Beigaben geschmückt werden dürfen. Diese Bestimmung hat einen ganz praktischen Grund. Wenn unser Friedhofspfleger den Rasen mäht, muss er in mühevoller Kleinstarbeit alle Grabbeigaben zuvor entfernen und sie hinterher wieder an die richtige Stelle platzieren. Dazu benötigt er sehr viel Zeit, die ihm aber bei einem Kontingent von sechs Wochenstunden nicht zur Verfügung steht. Andere dringende Aufgaben können dann oft nicht erledigt werden.
Bisher hat der Kirchenvorstand darüber hinweggesehen, wenn Grabbeigaben auf die alten pflegeleichten Rasengräber gestellt wurden. Aus den genannten Gründen wurde nun aber beschlossen, dass die Beigaben in Zukunft konsequent von den Gräbern entfernt werden. Sie werden so wie das in der Friedhofsordnung vorgesehen ist - an das Steinkreuz in der Mitte des Rasenfeldes gelegt. Dort dürfen sie stehen bleiben. Wenn Angehörige dies nicht wünschen, können sie von dort auch wieder mit nach Hause genommen werden.
Wenn Sie eine pflegeleichte Rasenreihengrabstätte erwerben möchten, überlegen Sie bitte vorher genau, wie ihre Einstellung zu individuellem Grabschmuck ist. Wenn Sie den Wunsch haben, das Grab ihrer Angehörigen zu schmücken, dann nehmen Sie die neue Form der Rasenreihengräber. Sie kostet zwar 1000,- € mehr, dafür ist aber der Grabstein samt Gravur inklusive und die Pflege des Grünstreifens wird vom Friedhof übernommen. Es ist sinnvoll, sich nicht erst im Todesfall darüber Gedanken zu machen und in der Familie über dieses Thema zu sprechen. Vielleicht kann der November mit seinen Gedenktagen ein Anlass dazu sein.
Außerdem weist der Kirchenvorstand nochmals darauf hin, dass es untersagt ist, die in den Boden eingelassenen Grabsteine der alten pflegeleichten Rasenreihengräber mit Kieselsteinen zu umgeben. Auch dies hat einen praktischen Grund. Beim Rasenmähen kann es schnell passieren, dass die Kiesel erfasst und umhergeschleudert werden und dann Grabsteine beschädigen (oder im schlimmsten Fall den Friedhofspfleger verletzen). Dies ist in der Vergangenheit mehrmals eingetreten. Aus diesem Grunde fordern wir alle Nutzungs-berechtigten auf, die Kieselsteine umgehend zu entfernen.
Wir bemühen uns nach besten Kräften, individuelle Gestaltungswünsche bei der Grabpflege zu berücksichtigen. Dennoch bedarf es gewisser Regeln, die im Interesse aller Friedhofsnutzer eingehalten werden müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis.