Grabpflege
Der Kirchenvorstand führt in regelmäßigen Abständen Friedhofsbegehungen durch. Dabei wird vornehmlich die Standfestigkeit der Grabdenkmale überprüft. Ebenso wird der Pflegezustand der Grabstellen betrachtet. Grabstellen, die einen schlechten Pflegezustand aufweisen, werden durch gelbe Aufkleber markiert und der Grabstelleninhaber dadurch aufgefordert, die Grabstelle in einen ordentlichen Zustand zu versetzen.
Leider kommen einzelne Grabstelleninhaber dieser Aufforderung nicht. In einigen Fällen kann der Grabstelleninhaber auch nicht mehr ermittelt werden.
Diese Grabstellen stellen dann ein Ärgernis, vor allem für die benachbarten Grabstellen, dar.
Gemäß der gültigen Friedhofsordnung ( § 21) ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, sofern keine Reaktion auf die Aufforderung zur Pflege erfolgt, diese Grabstellen auf Kosten des Nutzungsberechtigten abräumen und beseitigen zu lassen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Nutzungsberechtigten die Räume zwischen, vor und hinter ihren Grabstellen zu pflegen und in einem sauberen Zustand zu halten haben.
Der Kirchenvorstand